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Der  berauschende  Wirkstoff  der  Cannabis-Pflanze  Tetrahydrocannabinol  (THC)  kann  unter  anderem beruhigend wirken, aber auch euphorisch machen und die Aufmerksamkeit deutlich einschränken. Seit Ende August gilt daher beim Autofahren ein neuer Grenzwert für THC. Dieser dient dazu, nach der Teil­ legalisierung von Cannabis die Verkehrssicherheit weiter zu  gewährleisten. Apothekerinnen und Apotheker sehen die Regelung allerdings kritisch, da die passenden Messgeräte für die Polizei noch fehlen und mit dem zur Verfügung stehenden  Schnelltest nur festgestellt werden kann, ob Cannabiskonsum vorliegt oder nicht.  Insbesondere  warnen   Apothekerinnen  und  Apotheker  vor  Cannabiskonsum  bei  gleichzeitiger  Einnahme von Medikamenten.

Der von der Bundesregierung neu beschlossene Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Laut Einschätzung  eines  Expertengremiums  sei  dieser  vergleichbar  mit  einer  Blutalkoholkonzentration  von  0,2 Promille.  Bei  Überschreiten  des  Grenzwertes  ist  das sichere Führen von Fahrzeugen nicht mehr hinreichend gewährleistet. 

Für Fahranfänger gilt während der zweijährigen Führerschein-Probezeit  allerdings  ein  absolutes  Cannabisverbot, ebenso für Personen unter 21 Jahren. Darüber hinaus  ist  es  für  Autofahrer  absolut  verboten,  sowohl Cannabis als auch Alkohol zu konsumieren.

Riskanter Mix: Cannabis und Medikamente
Vor allem in Kombination mit Medikamenten kann sich Cannabiskonsum  erheblich  auf  die  Fahrtüchtigkeit  auswirken. Denn durch Cannabiskonsum, insbesondere 
das  Rauchen  von  Cannabis,  werden  Leberenzyme beeinflusst, die die Wirkung vieler Arzneimittel verstärken oder abschwächen können. Wie riskant ein solcher Mix sein kann, verdeutlicht bereits die Tatsache, dass einige Arzneistoffe  schon  alleine  ohne  die  Beteiligung  von Cannabis  die  Teilnahme  am  Straßenverkehr  negativ 
beeinflussen  können.  Das  betrifft  sowohl  verschreibungspflichtige  Medikamente  als  auch  solche, die  man  ohne  Rezept  bekommen  kann.  Dazu  zählen zum  Beispiel  Schlaf-  und  Beruhigungsmittel,  Allergietabletten,  aber  auch  manche  Hustenmedikamente oder  Mittel  gegen  Schmerzen.  Im  Gegensatz  zum  Alkohol  kann  Cannabis  die  Wirkung  von  Arzneimitteln aber  über  einen  längeren  Zeitraum  beeinflussen.  Das gilt   insbesondere,  wenn  man  in  der  Woche  mehr  als 
zweimal  Cannabis  konsumiert.  Deshalb  sollten  sich gerade  chronisch  Kranke  informieren,  ob  sich  beim Cannabiskonsum Wechsel wirkungen mit eingenommen 
Medikamenten ergeben können.

Nulltoleranz für Cannabis am Steuer
Wie bleibt man im Straßenverkehr sicher? Welche Kombinationen  sollten  besser  vermieden  werden?  Als  Arzneimittel experten  können  Apothekerinnen  und 
Apotheker  kompetent  über  diese  Fragen  sowie  die Risiken,  die  eine  Kombination  von  Medikamenten  mit Cannabis  mit  sich  bringt,  aufklären.  Diese  Art  von 
 Beratung  in  der  Apotheke  vor  Ort  ist  ein  wichtiger  Baustein für mehr Patientensicherheit.

Übrigens: Auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von THC kommt es mitunter zu einer Einschränkung der Konzentration  und  Aufmerksamkeit  sowie  einer  verlängerten  Reaktions-  und  Entscheidungszeit.  Das  kann zu  einer  riskanten  Fahrweise  führen.  Auffälliges  Fahrverhalten  mit  nachgewiesenem Rauschmittelkonsum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele Apothekerinnen und Apotheker sprechen sich daher für eine Nulltoleranz für Cannabis am Steuer aus. 

Bei Verstoß drohen Bußgeld und Fahrverbot
Wer gegen den neuen Grenzwert verstößt, riskiert ein  Bußgeld  von  500  Euro  und  ein  Fahrverbot  für einen  Monat.  Autofahrer,  die  Cannabis  sowie  Alkohol konsumieren und sich dann hinters Steuer setzen, müssen sogar mit einem Bußgeld von in der Regel 1.000 Euro rechnen. 

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