Sie ist im UVB-Bereich (um 300 nm) um ein Vielfaches größer als im UVA-Bereich. UVB führt deshalb zu einer Verdickung der Oberhaut (Akanthose und Hyperkeratose) und zur Ausbildung der sogenannten Lichtschwiele. Diese hat zwar eine Schutzwirkung, bei weiterer „Besonnung“ kann sie jedoch kosmetisch sehr störend werden.
Die hautrötende Wirkung von UVA beträgt nur etwa 1/100 bis 1/1000 von derjenigen der UVB-Strahlen. UVA bewirkt innerhalb von Minuten eine Umwandlung des Hautfarbstoffes Melanin in den tieferen Schichten der Oberhaut eine Sofortpigmentierung. Dieser Effekt führte in den vergangenen Jahren zunächst zu einer günstigeren Bewertung von künstlichen Höhensonnen und Solarien, in denen verstärkt UVA zur Anwendung kam.
In höheren Dosen führt auch UVA zu einer bleibenden Spätpigmentierung. Nach jahrelanger Einwirkung von UV-Strahlen kann es zu dauerhaften Spätfolgen an der Haut kommen. Diese chronischen Lichtschäden treten durch eine vorzeitige Hautalterung in Erscheinung: Trockenheit, Pigmentflecken und vermehrte Faltenbildung aufgrund einer Bindegewebsschädigung ("Landmannshaut").
Allgemein gilt:
- Die UVB-Strahlen sind kurzwellig und dringen nicht so tief in die Haut ein. Sie führen eine langsame Bräunung herbei. UVB Strahlen können Auslöser einiger photoallergischer Reaktionen sein. Außerdem werden durch diese Strahlen Hornhautentzündung und grauer Star begünstigt.
- UVB-Strahlen zerstören die DNA Struktur, verändern die Zellmembranen und begünstigen Pigmentflecken.
- Die UVA-Strahlen sind langwellig und tragen zur Hautalterung bei. UVA-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und lösen Allergien aus. Sie gehen durch Glas und Wolken hindurch.