Apothekensterben

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Der Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal 2024 sind 142 Apotheken aus Deutschland verschwunden. Das geht aus Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hervor. Mit insgesamt knapp 500 Schließungen hatte 2023 zuletzt einen Negativrekord aufgestellt. Ähnlich traurig könnte die Bilanz auch in diesem Jahr ausfallen. Hier finden Sie Informationen, wodurch es zu diesem Apothekensterben kommt. 

Die Arzneimittelversorgung in Deutschland ist in Gefahr

Die Situation der Apotheken vor Ort ist extrem angespannt. Durch eine chronische Unterfinanzierung (das Apothekenhonorar stagniert auf dem Niveau von 2004), den Fachkräftemangel, einen ausgebliebenen Inflationsausgleich und die Lieferengpass-Krise müssen immer mehr Apotheken schließen. Allein im vergangenen Jahr sind in Deutschland 500 Apotheken weggefallen. Die Lage ist dramatisch – für die Apotheken, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger, denn ihre Versorgung dünnt aus! Durch die geplante Apothekenreform und die dort vorgesehene Einführung von „Scheinapotheken“, die ohne Anwesenheit von approbierten Apothekerinnen und Apothekern geführt werden sollen, wird das Apothekennetz noch weiter ausgedünnt, werden Jobs zerstört und Patientinnen und Patienten in Gefahr gebracht. Denn: Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums könnten zahlreiche Leistungen, wie beispielsweise die Abgabe starker Schmerzmittel, Impfungen oder Medikationsanalysen, aus den Apotheken wegfallen.

Unsere Forderungen zur Sicherung einer guten Arzneimittelversorgung:

  • Mehr Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten für die Apotheken, damit Patientinnen und Patienten bei einem Lieferengpass trotzdem schnell versorgt werden können
  • Unbedingte Verhinderung von „Scheinapotheken“ ohne Apothekerinnen und Apotheker vor Ort, damit es in allen Apotheken weiterhin das volle Leistungsspektrum gibt

Unsere Forderungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Apothekennetzes:

  • Deutliche Erhöhung des Apothekenhonorars
  • Inflationsausgleich, um die gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre zu refinanzieren
  • Nachlässe für vorfristige Zahlungen (Skonti) im Verhältnis zwischen Großhandel und Apotheken müssen erlaubt bleiben
  • Sicherstellungspauschale für Apotheken

Der Gesundheitsminister erzwingt die Verschlechterung der Arzneimittelversorgung

Über ein Jahr lang haben in ganz Deutschland Apotheken gewarnt und protestiert – auch die Gesundheitsminister der Bundesländer sind dagegen. Trotzdem: Statt die Vergütung des gesetzlichen Versorgungsauftrags öffentlicher Apotheken wenigstens an die Inflation anzupassen, plant SPD-Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach ein Apotheken-Reformgesetz, mit dem sich Ihre bisherige Arzneimittelversorgung in Teilen dauerhaft verändern wird.

Was bedeutet die geplante Apothekenreform für Sie?

  1. Weniger Rezeptur-Herstellung: Das Gesetz wird dazu führen, dass die relative Anzahl Rezepturen herstellender Apotheken (z. B. Cremes, Salben, Fiebersäfte etc.) weiter reduziert wird, was die bereits unzumutbare Belastung für diese Apotheken weiter erhöht. Die übliche Wartezeit für Rezeptur-Herstellungen wird sich daher drastisch erhöhen.
  2. Längere Wartezeit im Botendienst: Durch den Klimawandel wird der temperaturüberwachte Apotheken-Botendienst immer wichtiger, allerdings zwingt der wirtschaftliche Druck durch Unterlassungen des Ministers Apotheken auch hier zum „Heben von Effizienzreserven“ durch Toureneinsparungen. Die gewohnte taggleiche Belieferung wird dadurch in vielen Fällen nicht mehr möglich sein.
  3. Mehrkosten durch Lieferengpässe: Bestimmte Arzneimittel-Lieferengpässe bestehen mit Wissen und Billigung des Bundesgesundheitsministeriums auch aufgrund von Profitinteressen von Pharmakonzernen, die Teile des Arzneimittelgesetzes (§52b AMG) ungestraft ignorieren. Den erhöhten Beschaffungsaufwand bei solchen Medikamenten können immer weniger Apotheken stemmen.
  4. Längere Wartezeiten in der Apotheke:
    Der Fachkräftemangel trifft die Apotheken genauso wie auch andere Branchen. Verschärft wird dieser allerdings noch durch die tarifliche Vergütung der Apothekenberufe PKA und PTA. Die SPD hat zwar die Verantwortung für die Apothekenvergütung übernommen, aber während sie Beamten (TVÖD) und Abgeordneten (Diäten) einen Inflationsausgleich jeweils gern ermöglicht hat, ignoriert die SPD die Apothekengewerkschaft ADEXA und lässt damit zu, dass Tarifgehälter für ausgebildete Fachkräfte in Apotheken demnächst unter dem Mindestlohn liegen könnten.
  5. Stopp von Impfungen und Testungen in Apotheken: Sie wissen, dass Vor-Ort-Apotheken viel mehr können als bloße Medikamentenverteilung, und immer für Sie da gewesen sind, wenn Sie uns gebraucht haben: Egal ob als Desinfektionsmittel- oder Fiebersaft-Hersteller, als Impfzertifikate-Ersteller, oder eben mit ergänzendem Impf- und Testangebot. Nun aber wird von uns erwartet, vom SPD-Minister Lauterbach selbst verschuldete bzw. durch seine Untätigkeit verschärfte Probleme in unserer Gesundheitsversorgung auszubaden – und dafür stehen wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht länger zur Verfügung.

Sie fragen sich sicherlich: Muss diese Verschlechterung der Arzneimittelversorgung wirklich sein? Immerhin behauptet Lauterbachs Gesetzentwurf „Alternativen: Keine“, aber stimmt das? – Klare Antwort: Nein. Fragen Sie dazu gern jeden Arzt oder Apotheker: Auch im Gesundheitswesen muss Leistung fair vergütet werden.

Woher das Geld dafür kommen soll? Der Minister selbst sagt: "Als eines der reichsten Länder der Welt haben wir selbstverständlich genug Geld, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu bezahlen" (Karl Lauterbach am 21. April 2024 auf einer Veranstaltung in Dortmund). Allerdings gilt das aus seiner Sicht offenbar nur für wenige (forschende) Pharmakonzerne. Diese erproben neue Medikamente in Deutschland, von denen zwei Drittel nicht mal einen Zusatznutzen bieten, finanziert mit vielen Milliarden Euro aus Krankenkassenbeiträgen. Wenn Sie bisher noch nicht wussten, warum wir eines der teuersten Gesundheitswesen der Welt haben, und trotzdem fast überall Geld fehlt: Jetzt kennen Sie einen wesentlichen Grund.

Fazit: Die SPD und ihr Minister Lauterbach stellen offenbar Profitinteressen bestimmter Pharmakonzerne über Gemeinwohlinteressen, indem sie mit dem Apotheken-Reformgesetz Ihre wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte, von Apothekern geleitete Apotheken gefährden wollen. Selbstverständlich möchten wir gern zu Ihrem gewohnten Versorgungsniveau zurückkehren – sobald die Politik es wieder ermöglicht.

Danke für das Lesen dieser Information und Ihr Verständnis für unsere notwendigen Anpassungsmaßnahmen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

 

Preisberechnung für Medikamente aktuell

Nach der Formel: Einkaufspreis + 3% + 0,21€ + 0,20€ + 8,35€ = Netto-Verkaufspreis + 19% MwSt = Brutto-Verkaufspreis

3% sind der Ausgleich für das Lagerrisiko
0,21€ sind eine Umlage für den Nacht- und Notdienstfonds (durchlaufender Posten)
0,20€ sind eine Umlage für die pharmazeutischen Dienstleistungen (durchlaufender Posten)
8,35€ sind das Apothekenhonorar; davon müssen 2,00€ als Rabatt den Krankenkassen gewährt werden

Hier einige Beispielrechnungen für verschiedene Medikamente:

Das Branchenmedium "Apotheke Adhoc" berichtet über unsere und andere Aktionen mit Kassenbon-Informationen zum Apotheken-Reformgesetz.

Hier lesen Sie den gesamten Artikel:
ApoRG: Klare Kante auf dem Kassenbon empört Zeit-Redakteur | APOTHEKE ADHOC (apotheke-adhoc.de)

Hier finden Sie die offizielle Stellungnahme des Bundesverband der Versorgungsapotheker e.V. zum Entwurf des Apotheken-Reformgesetz.

BVVA_Stellungnahme_RefE_ApoRG_24.06.2024.pdf

Hier finden Sie die offizielle Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken e.V. zum Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes.

2024-06-25_Anschreiben_DAH2KA_ApoRG.pdf