ChroniCare-Newsletter 1. Ausgabe 2025
Zum Jahresanfang 2025 sollen gesetzlich versicherte Patient*innen eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Sie legt alle medizinischen Gesundheitsdaten der Patient*innen zusammen und gibt behandelnden Ärzt*innen einen Überblick über diese. Über die ePA-App haben Patient*innen die Möglichkeit die Sichtbarkeit ihrer Daten zu verwalten. Das soll Prozesse deutlich vereinfachen, die allgemeine Versorgung aller Patienten*innen verbessern und zu einem digitalisierten Gesundheitswesen beitragen.
Ein Risiko der ePA ist jedoch, dass Diskriminierung verschiedener Patient*innengruppen im Gesundheitswesen weiter ansteigen könnte, obwohl diese jetzt schon zum Alltag vieler Menschen gehört. Unter anderem HIV-positive Menschen, queere Patient*innen und Drogenkonsument*innen haben immer noch mit Stigmatisierung zu kämpfen. Patient*innen sollen und haben weiterhin die Möglichkeit selbstbestimmt mit ihren Gesundheitsinformationen umzugehen.
Jedoch müssen die Patient*innen aktiv handeln, d.h. die ePA gänzlich ablehnen oder einzelne Daten sperren oder löschen. Ansonsten können Ärzt*innen erstmal alle Informationen für 90 Tage einsehen, wenn ein Behandlungskontext vorliegt. So haben Ärzt*innen neben Arztbriefen und Laborbefunden ebenfalls Einsicht auf z.B. die Abrechnungsdaten der Krankenkasse.
Grundsätzlich ist es also möglich für Patient*innen weiter selbst zu entscheiden, welche Daten abrufbar sind. Kritisiert wird jedoch, dass es nicht für jeden ersichtlich ist, was alles gelöscht, bzw. gesperrt werden muss. Somit müssten Patient*innen auf Daten achten die über die relevanten medizinischen Dokumente für die jeweiligen Ärzt*innen hinausgehen.
Die deutsche Aids-Hilfe hat hierzu digitale Handreichung erstellt um es für Patient*innen einfacher zu machen zu verstehen was die ePA genau ist, was nötig ist um mit den Daten selektiv umzugehen und klärt allgemein häufig auftretende Fragen. Die Handhabung wird regelmäßig auf den neusten Stand gebracht und wurde zusammen mit verschiedenen betroffenen Patientengruppen erstellt. Die deutsche Aidshilfe fordert weiter, dass Patient*innen grundsätzlich in Entwicklungsprozesse und Gestaltung im Gesundheitswesen frühzeitig mit eingebunden werden. Zudem gäbe es auch im Gesundheitswesen Machtverhältnisse, die stets ausgeglichen werden müssen, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Die Aids-Hilfe möchte mit konstruktiver Kritik die Digitalisierung im Gesundheitswesen begleiten. Es geht darum über die ePA aufzuklären und Patient*innen Sicherheit im Umgang mit ihren Gesundheitsdaten zu geben. Unter anderem werden dort Vor- und Nachteile aufgelistet und potentielle Risiken erklärt (bspw. Diskriminierungsrisiken) um die Entscheidung zwischen Nutzung und Nicht-Nutzung zu vereinfachen.
Grundsätzlich bietet die elektronische Patientenakte viele Vorteile, z.B. Doppeluntersuchungen bei unterschiedlichen Ärzt*innen können nahezu ausgeschlossen werden. Trotzdem birgt sie auch einige Risiken, die jedoch durch einen selbstbestimmten Umgang minimiert werden können.
Die Handreichung findet man unter folgender Website: https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/
Quelle: https://www.aidshilfe.de/elektronische-patientenakte ; https://www.hivandmore.de/archiv/2024-2/digitale-handreichung-fuer-mehr-selbstbestimmung.shtml